Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 501,91 EUR (darin enthalten 83,65 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 26. 8. 2016 ereignete sich im Gemeindegebiet von Mattsee auf dem Geh und Radweg neben der Landesstraße L 101 ein Verkehrsunfall, bei welchem es im Begegnungsverkehr zu einer Kollision zwischen den Streitteilen als Radfahrerinnen kam. Dabei wurde die Klägerin verletzt. Die Kl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , weil Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs dazu fehlt, ob § 18 Abs 1 StVO Unfälle wie den vorliegenden verhindern soll. Sie ist aber nicht berechtigt . Die Beklagte macht geltend, die Klägerin habe ihre Beobachtungspflicht verletzt und ihre Geschwindigkeit nicht herabg…