RS0132698 – OGH Rechtssatz
RS0132698 – OGH Rechtssatz
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Unbeschadet des (Grund-)Rechts auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist ist weder aus Art 6 MRK noch aus Art 13 MRK ein Anspruch des Angeklagten auf ohne Durchführung einer Hauptverhandlung erfolgende Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage ableitbar.