Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die beklagte Juristin war von 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2015 Mieterin eines ihrer Liegenschaft vorgelagerten, im Eigentum des klagenden Bundeslandes stehenden Seeuferfläche, auf der sich ein Superädifikat (Bootshaus) der Beklagten befindet. Dieser Mietvertrag sah ua eine – vom Verl…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Beklagten zeigt keine präjudiziellen erheblichen Rechtsfragen auf und ist deshalb als nicht zulässig zurückzuweisen. Das ist wie folgt zu begründen (§ 510 Abs 3 ZPO): 1. Die dem Berufungsgericht vorgeworfenen Verfahrensmängel und Aktenwidrigkeiten wurden geprüft, li…