Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Teilurteil wird dahin abgeändert, dass es einschließlich der bereits in Rechtskraft erwachsenen Aussprüche zu lauten hat: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 111.344,26 EUR samt 4 % Zinsen aus 12.406,96 EUR vom 5. 3. 2013 bis …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde als Radfahrerin bei einem Unfall am 10. 1. 2013 auf dem eingezäunten Betriebsareal der L***** GmbH verletzt. Den vormaligen Erstbeklagten trifft als Lenker eines Gabelstaplers das Alleinverschulden. Die Beklagte haftet nach dem VOEG (2 Ob 112/15g). Die Klägeri…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zur Klärung der Rechtslage zulässig ; sie ist auch berechtigt . 1. Nach § 1325 ABGB haftet der Verursacher einer Körperverletzung unter anderem für „den entgangenen, oder wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst“. Die Minderun…