Spruch Art. 35 EMRK, § 363a StPO, § 7 MedienG - Erneuerungsantrag nach § 363a StPO ist effektiver Rechtsbehelf. Unzulässigkeit der Beschwerde (einstimmig).…
Text Begründung: Sachverhalt: Die bf. Gesellschaft wurde am 26.3.2008 vom LG Wien nach § 7 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung von € 500,– verurteilt, weil sie durch einen Fernsehbericht über den Lebensgefährten der damaligen Gesundheitsministerin dessen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt hatt…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die bf. Gesellschaft behauptete eine Verletzung von Art. 10 EMRK (Meinungsäußerungsfreiheit). Zur Erschöpfung des Instanzenzugs (23) Die bf. Gesellschaft rügte, dass die Urteile der österreichischen Gerichte, mit denen die Zahlung einer Entschädigung [...] sowie die Urteilsveröff…