Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden im Zinsenzuspruch dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts in seinem Punkt 1.) einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teils zu lauten hat wie folgt: „Die beklagte Partei ist schuldig, der …
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte gründete 1989 die Anton U***** GmbH (die GmbH), die im Bereich der Zerkleinerungstechnik tätig ist. Er war seit der Gründung Geschäftsführer und im wechselnden Beteiligungsausmaß Gesellschafter. Der Kläger erwarb mit Management-Buy-In- und Beteiligungsvertrag (MBIBV…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) – Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision zulässig , weil keine Rechtsprechung zur Höhe der Verzugszinsen im Fall der Abtretung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters an einen anderen vorliegt. Sie ist im Zinsenp…