Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.197,80 EUR (darin enthalten 366,30 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der die Überwachung und Sicherung des freien wirtschaftlichen Wettbewerbs sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezweckt. Die Beklagte, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, betreibt eine Online Plattform, auf der weltweit…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden – Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs zulässig, weil zum Zuständigkeitstatbestand für Deliktsklagen nach Art 5 Nr 3 LGVÜ II (Art 5 Nr 3 EuGVVO 2001 bzw Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012) mit Bezug auf eine Verbandsklage weitere Klarstellu…