JudikaturJustizRS0132415

RS0132415 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2019

Rückabwicklung verbotener Verträge nach dem Schneeballsystem iSd § 27 Abs 2 UWG: Aus Abs 4 des § 27 UWG geht hervor, dass grundsätzlich das Rückforderungsrecht allein dem Kunden zusteht, nicht aber dem Veranstalter des Schneeballsystems. Das bedeutet, dass dem Betreiber des Schneeballsystems kein eigenes Forderungsrecht für die Rückzahlung der von ihm erbrachten Mitgliedsvorteile zusteht. Zur Vermeidung einer (noch vorhandenen) Bereicherung haben Kunden aber im Rahmen ihres Rückforderungsanspruchs das schon Empfangene Zug um Zug zurückzustellen oder – sofern es sich um Geldleistungen handelt – diese in Abzug zu bringen.

Entscheidungen
2