Spruch In der Strafsache AZ 78 Hv 38/17p des Landesgerichts Klagenfurt verletzt das Urteil vom 21. März 2017 (ON 33) § 228 Abs 1 StGB. Dieses Urteil wird aufgehoben und es wird in der Sache selbst erkannt: Martin S***** wird gemäß § 259 Z 3 StPO von dem wider ihn erhobenen Vorwurf freigesprochen, er habe …
Text Gründe: Mit sogleich in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 21. März 2017 (ON 33) wurde Martin S***** wegen der aus dem Spruch ersichtlichen Taten mehrerer Vergehen der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 Abs 1 StGB schuldig erkannt.…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer gemäß § 23 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend ausführt, stehen die Schuldsprüche mit dem Gesetz nicht im Einklang: § 228 StGB dient dem Schutz inländischer öffentlicher Urkunden sowie inländischer öffentlicher Beglaubigungszei…