JudikaturJustizRS0132360

RS0132360 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2018

Anmerkung der Verfügungsbeschränkung eines Miterben, dessen Miteigentumsrecht aufgrund eines deutschen Erbscheins   einzutragen ist, lässt sich ohne Schwierigkeiten ihrer Art nach in die Kategorie jener Anmerkungen einordnen, die das österreichische Registerrecht mit § 20 lit a GBG ermöglicht. Sie stellt die Rechtsstellung des Miterben klar und dient der Rechtssicherheit. Ein besonderes Feststellungsverfahren ist nicht notwendig.