RS0132322 – OGH Rechtssatz
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Die ‑ in kurzer zeitlicher Abfolge bei einheitlicher Motivationslage gesetzte ‑ mehrmalige Ein- und Ausfuhr der tatverfangenen Suchtgiftmenge (ie deren Transport über mehrere Staatsgrenzen hinweg) bildet eine tatbestandliche Handlungseinheit. Es ist daher verfehlt, sie mehreren Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall (und Abs 4 Z 3) SMG zu unterstellen.