Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.172,70 EUR (darin enthalten 195,45 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der geklagte Rechtsanwalt war in einem Vorprozess Verfahrenshelfer der Exgattin des jetzigen Klägers (im Folgenden „Verpflichtete“). Diese hatte als Klägerin im Vorprozess 42.000 EUR von den eingeklagten 75.000 EUR ersiegt. Aufgrund dieses Prozessausgangs überwies der Haftpflich…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Der Revisionswerber macht sinngemäß geltend, die vom Berufungsgericht herangezogene Entscheidung 6 Ob 553/92 sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, weil dort die Honorarvereinbarung noch…