Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 501,91 EUR (darin enthalten 83,65 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 24. 12. 1983 in Bosnien Herzegowina die Ehe geschlossen. Die Klägerin ist bosnische Staatsbürgerin; der Beklagte ist jedenfalls seit 2002 Österreicher. Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Gemeindegerichts B***** vom 7. 7. 2015 nach bosnischem Rech…
Rechtliche Beurteilung 1. Ein zur Entscheidung über eine Scheidungsfolge angerufenes inländisches Gericht hat die maßgebliche Rechtsordnung zu ermitteln (RIS Justiz RS0077266). Die gesonderte Entscheidung über die Verschuldensfrage richtet sich dabei nach dem Scheidungsstatut (RIS Justiz RS0077266 [T1]). Im Revisionsver…