Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden – soweit hier von Bedeutung – Franz P***** und Robert N***** jeweils eines Verbrechens der Bestechung nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 307 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB (B/I) und der Freiheitsentziehung nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 99 Abs 1 und 2 erster und dr…
Rechtliche Beurteilung Die von P***** und N***** jeweils aus Z 5 und 9 lit a, von Letzterem auch aus Z 5a des § 281 Abs 1 StPO ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerden sind nicht im Recht. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten P*****: Die Mängelrüge kritisiert die Feststellungen zum Bedeutungsinhalt des vom Beschwerdefü…