Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.197,80 EUR (darin 366,30 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens ist eine Verbandsklage nach §§ 28, 28a KSchG wegen gesetzwidriger AGB Bestimmungen und einer Geschäftspraktik, welche von der Beklagten, die Konsumenten den Empfang (die Entschlüsselung) der digital-terrestrisch übertragenen Fernsehprogramme ermöglicht…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Allgemeine Grundsätze der AGB Kontrolle Für die Auslegung von Klauseln im Verbandsprozess nach § 28 KSchG und die Geltungs- und Inhaltskontrolle gelten folgende allgemeine Grundsätze (zuletz…