JudikaturJustizRS0132241

RS0132241 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2022

Betrug verlangt Identität von Getäuschtem und Verfügendem. Hingegen ist es nicht erforderlich, dass der Schaden beim Verfügendem eintritt; Schadensüberwälzung spielt keine Rolle.

Entscheidungen
4