Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. ***** mehrerer Verbrechen (richtig [RIS Justiz RS0121981]: eines Verbrechens) des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er (zu Punkt I/C) in ***** als Richter des Bezirksgerichts, mithin als Beamter im strafrecht…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten: Der Einwand der Rechtsrüge (Z 9 lit a), das Urteil enthalte keine Sachverhaltsgrundlage für die Annahme, schon das Verhandeln in Abwesenheit der dortigen Angeklagten sei mangels Vorliegens der Voraussetzungen nach § 427 Abs 1 StPO befugnismissbräuchlich ge…