JudikaturJustizRS0132201

RS0132201 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2023

Das Rechtsmittel hat mit voller Bestimmtheit klar zu machen, weshalb ein deutlich und bestimmt, bei umfangreichen Akten zudem unter genauer Angabe der Fundstelle bezeichnetes Beweismittel die Feststellung einer gleichermaßen deutlich und bestimmt  zu bezeichnenden entscheidenden Tatsache im geforderten Ausmaß bedenklich erscheinen lasse.

Entscheidungen
5