Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben; die Pflegschaftssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen.…
Text Begründung: Die Eltern des knapp 13 jährigen Kindes waren verheiratet und lebten zunächst in Slowenien, wo es zwischen den Eltern bereits zu Auseinandersetzungen gekommen war. Die slowenischen Behörden trugen den Eltern eine Ehetherapie auf, wobei nicht feststeht, ob sie sich einer solchen Therapie…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden – Ausspruch des Rekursgerichts zulässig, weil sich die Entscheidung über den Antrag des Kinder- und Jugendhilfeträgers auf Übertragung der Obsorge als noch nicht spruchreif erweist. Dementsprechend ist der Revisionsrekur…