Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 418,78 EUR (darin enthalten 69,80 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 25. Juli 1996 mietete die Beklagte Geschäftsräume in einem nach dem 31. Dezember 1967 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten Haus in Wien, das (seit 2010) der Klägerin gehört; später mietete die Beklagte weitere Flächen im Haus dazu. Zur Dauer des …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zur Beurteilung einer Vertragsklausel, die im (Teil )Anwendungsbereich des MRG einen befristeten Mietvertrag mit dem Erfordernis einer Kündigungs- bzw einer Nichtauflösungserklärung kombiniert, eine Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof geboten erscheint. Die R…