Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Erstantragstellerin ist schuldig, dem Zweitantragsteller und dem Drittantragsteller die mit jeweils 2.457,92 EUR (darin enthalten 409,65 EUR USt) bestimmten Kosten der jeweiligen Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Erblasser hinterließ seine Witwe, die Erstantragstellerin, und vier volljährige Söhne, darunter den Zweit und den Drittantragsteller. Am 6. 10. 2017 hatte der Erblasser eine auf Computer geschriebene fremdhändige letztwillige Verfügung errichtet, in der er seine Ehegattin zur Erbin …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Erstantragstellerin ist im Sinne der Ausführungen des Rekursgerichts zulässig , er ist aber nicht berechtigt . Die Erstantragstellerin macht geltend, der in der Entscheidung 2 Ob 192/17z beurteilte Fall sei mit dem vorliegenden nicht vergleichbar. Auf dem zweiten Blatt befänd…