Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.423,70 EUR (darin enthalten 403,95 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens ist die (außerordentliche) Kündigung des zwischen der italienischen Schuldnerin, über die mit Beschluss des Tribunale ordinario (Landesgerichts) Treviso vom 16. 3. 2016 in Italien ein Konkursverfahren eröffnet, für das der Beklagte zum Insolvenzverwalte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, im Ergebnis jedoch nicht berechtigt. 1.1. Für Gesamtverfahren, welche die Insolvenz des Schuldners voraussetzen und den vollständigen oder teilweisen Vermögensbeschlag gegen den Schuldner sowie die Bestellung eines Verwalters zu…