RS0132099 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Bemessungsgrundlage im Verfahren auf Bestellung eines Schiedsrichters ist der vom Antragsteller angegebene Streitwert des beabsichtigten Schiedsverfahrens.
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Bemessungsgrundlage im Verfahren auf Bestellung eines Schiedsrichters ist der vom Antragsteller angegebene Streitwert des beabsichtigten Schiedsverfahrens.