Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.369,70 EUR (darin 394,95 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Insolvenzverwalterin in dem am 14. April 2015 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem am 15. Dezember 2014 verstorbenen Lebensgefährten der Beklagten. Die Beklagte und ihr Lebensgefährte hatten im Jahr 2003 eine Liegenschaft …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Sie ist aber nicht berechtigt. 1.1 Gemäß § 29 Z 1 IO sind unentgeltliche Verfügungen des Schuldners, die er in den letzten zwei Jahren vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat, anfechtbar, soweit es sich nicht u…