Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert K***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in W***** im einverständlichen Zusammenwirken (§ 12 erster Fall StGB) mit dem hiefür rechtskräftig verurteilten …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 3, 4, 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten geht fehl. Entgegen der Verfahrensrüge (Z 3) erfolgte die Verlesung des Protokolls über die kriminalpolizeiliche Vernehmung des Zeugen Sukarno H***** in der Hauptverhandlung (ON 163 S 7) im Einklang…