Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben; die Außerstreitsache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist zu 17/32, die Erstantragsgegnerin zu 5/32 und der Zweitantragsgegner zu 10/32 Miteigentümer/in mehrerer Liegenschaften in der Katastralgemeinde ***** in Kärnten, die eine Eigenjagd bilden. Da die Miteigentümer (nach Neufeststellung der Eigenjagd mit Bescheid der J…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Vorinstanzen auf eine gerichtliche Benützungsregelung nicht Bedacht genommen haben; er ist im Sinn eines Aufhebungsantrags auch berechtigt. 1. Vorweg wird darauf hingewiesen, dass die Rechtssache zutreffend – mit rechtskräftigem Beschluss vom 17. 8. 2016 – …