Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Dem Angeklagten fallen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde N***** A***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB (I./), des Verbrechens des (richtig: schweren) sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 206 Abs 2 StGB (II./), des Verbrechens der Vergewaltigung…
Rechtliche Beurteilung Zur auf § 281 Abs 1 Z 3, 5, 8, 9 lit a, 10 und 11 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten: Die zum Schuldspruch I./ ausgeführte Mängelrüge (Z 5 zweiter Fall) übersieht mit ihrer Kritik, das Erstgericht hätte die Aussage des Opfers, wonach er es „ca fünf bis zehn Mal“ an der Brust berü…