Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben; die Pflegschaftssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen.…
Text Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 25. 6. 2014, GZ *****, wurde die Ehe der Eltern im Einvernehmen geschieden. Die beiden Kinder, die 12 jährige A***** und die 9 jährige C*****, entstammen der Ehe. Aufgrund der Regelung in der Scheidungsvereinbarung kommt die Obsorge …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden – Ausspruch des Rekursgerichts zulässig, weil sich die Entscheidung über den Antrag der Mutter auf Übertragung der alleinigen Obsorge als noch nicht spruchreif erweist. Dementsprechend ist der Revisionsrekurs im Sinn des…