JudikaturJustizRS0132047

RS0132047 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2018

Der mit einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ festgestellte Ausschluss künftiger Unfallfolgen ist der Feststellung des („gänzlichen“ oder „absoluten“) Ausschlusses gleichzuhalten. Eine derartige  Feststellung bedeutet kein Minus gegenüber einem „absoluten“ Ausschluss.

Entscheidungen
2