Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 252,31 EUR (darin 42,05 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 26. 8. 2015 ereignete sich auf der A 1 ein Auffahrunfall, an dem neben weiteren Fahrzeuglenkern der Kläger und W***** J***** als Lenker ihrer Pkw beteiligt waren. Die beklagte Partei ist der Haftpflichtversicherer des von W***** J***** gelenkten Fahrzeugs. In dritter Instanz …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , weil es einer Klarstellung der Rechtslage durch den Obersten Gerichtshof bedarf. Das Rechtsmittel ist jedoch nicht berechtigt . Der Kläger macht geltend, nach der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs sei das Feststellungsinteresse nur dann zu verneinen, wenn …