Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragstellerin ist schuldig, dem Zweitantragsgegner binnen 14 Tagen die mit 418,78 EUR (darin enthalten 69,80 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist zu 700/8300 Anteilen Miteigentümerin einer Liegenschaft. Mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an der Einheit GR (Geschäftsraum) 4 verbunden. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit und Wohnungseigentümer der Liegenschaft. Das Bezirksgericht Dornbirn setzte mi…
Rechtliche Beurteilung Der – vom Zweitantragsgegner beantwortete – Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zur Klarstellung zulässig, er ist aber nicht berechtigt. 1. Ausschließliches Thema des Revisionsrekursverfahrens ist, ob die Widmungsänderung des Wohnungseigentumsobjekts der Antragstellerin für sich alleine eine Ne…