Spruch Die Revisionen werden zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig der beklagten Partei die mit 2.655,53 EUR (darin 442,59 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Beklagte und der Nebenintervenient sind die beiden Kommanditisten der klagenden, seit 10. 1. 1992 bestehenden Kommanditgesellschaft, deren einzige Komplementärin seit 1996 eine Gesellschaft mbH ist. Sie sind auch die beiden Gesellschafter der Komplementärgesellschaft, deren Geschäfts…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin und dem Nebenintervenienten erhobenen Revisionen sind – entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts (§ 508a Abs 1 ZPO) – mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Die vom Berufungsgericht bezeichnete erhebliche Rech…