JudikaturJustizRS0131963

RS0131963 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2021

Die Benützer von Greifreifenrollstühlen sind wie Fußgänger zu behandeln. Damit gilt die Beleuchtungspflicht des § 60 Abs 3 StVO nicht für Rollstühle.

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