Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Antrag auf Kostenersatz für die Revisionrekursbeantwortung wird abgewiesen.…
Text Begründung: Das Erstgericht ordnete – soweit für das Revisionsrekursverfahren von Belang – die Einbeziehung eines näher bezeichneten, auf den Erblasser identifizierten Großbetragssparbuchs in das Inventar an, das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit der Maßgabe, dass es den auf Ausscheidu…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig ; er ist aber nicht berechtigt . 1. Die Revisionsrekurswerberin macht sowohl unter dem Aspekt der Mangelhaftigkeit des Verfahrens als auch der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend, dass sie nach § 166 Abs 2 AußStrG zur…