Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sergiu M***** mehrerer Verbrechen der schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in L***** und anderenorts mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Vera G*****, der unter der falschen Identitä…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5, 5a, 9 lit a, 9 lit b und 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten geht fehl. Entgegen der Mängelrüge (Z 5) sind die Feststellungen zur subjektiven Tatseite (US 5 f), wonach der Beschwerdeführer die Taten in der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) setzte, Vera…