Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 501,91 EUR (darin enthalten 83,65 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die bei der beklagten Gebietskrankenkasse versicherte Klägerin unterzog sich am 12. 10. 2015 im Bereich des rechten Beins einer sogenannten Hallux Operation. Sie vereinbarte für den 27. 10. 2015 um 8:00 Uhr bei der G***** Krankenbeförderung GesmbH (in der Folge als „Fahrtendien…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisionswerberin bringt vor, aus dem Informationsblatt der Beklagten gehe hervor, dass sich diese gegenüber dem Sozialversicherungsnehmer vertraglich zu diversen Leistungen verpflichtet habe. …