Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Beklagten sind Gesellschafter und seit 12. 8. 2009 selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer der H* GmbH (Schuldnerin), die mit Gesellschaftsvertrag vom 5. 8. 2009 gegründet wurde. Mit Kaufvertrag vom 30. 9. 2009 erwarb die Schuldnerin einen Teilbetrieb (Schlachthof) der R* H* G…
Rechtliche Beurteilung Der von den Beklagten beantwortete Rekurs des Klägers ist zulässig, aber im Ergebnis nicht berechtigt. 1.1. Als Sonderfall der in § 25 Abs 2 GmbHG normierten verschuldensabhängigen Organhaftung der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, die ihre Obliegenheiten verletzen, auf Ersatz des daraus entst…