Text Begründung: Die in Österreich wohnhafte Klägerin begehrt vom Beklagten, einem in der Schweiz ansässigen Rechtsanwalt und Notar, Schadenersatz. Nachdem der Beklagte unter anderem den Mangel der internationalen sowie auch örtlichen Zuständigkeit eingewandt hatte, wurde die beim Bezirksgericht Kirchdor…
Rechtliche Beurteilung Der aufgrund des erstatteten Vorbringens erkennbar nur auf § 28 Abs 1 Z 1 JN gestützte Ordinationsantrag ist nicht berechtigt. Die Ordination nach § 28 Abs 1 Z 1 JN setzt die internationale Zuständigkeit Österreichs voraus (zuletzt 3 Nc 3/19z mwN; RIS-Justiz RS0118239; RS0053178 [T10]; RS0046326; G…