Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.240,82 EUR (darin enthalten 373,47 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die klagende Partei begehrte zuletzt 52.280,52 EUR sA. Die Streitteile schlossen in der Tagsatzung am 28. 6. 2017 einen bedingten gerichtlichen Vergleich, der nach seinem Punkt 3. rechtswirksam werden sollte, „wenn er nicht von der Klägerin oder der Beklagten binnen 14 Tagen widerrufen w…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Ungeachtet des Umstands, dass zwar ein zur Gänze bestätigender Beschluss des Rekursgerichts vorliegt, ist das Rechtsmittel nicht jedenfalls unzulässig. Der beklagten Partei wurde nämlich durch di…