JudikaturJustizRS0131796

RS0131796 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2024

Der Verbraucher kann selbstredend durch Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens sein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung (§ 10 FAGG) zum Ausdruck bringen. Ob er dies selbst oder mit seinem Willen getragen und in seiner Anwesenheit der Vertragspartner für ihn tut, kann keinen Unterschied machen.

Entscheidungen
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