§ 10 Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist
§ 10 Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist — FAGG
§ 10 Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist — FAGG
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
EG/EU: Art. 4, BGBl. I Nr. 109/2022
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 33/2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2022
Inkrafttretungsdatum
20. Juli 2022
Außerkrafttretungsdatum
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Paragraf-ID
NOR40245432
Zuletzt nach Updates gesucht am
Wenn ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag den Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet und entweder eine Dienstleistung oder die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand hat und wenn der Verbraucher wünscht, dass der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Vertragserfüllung beginnt, muss der Unternehmer den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger – zu erklären, und vom Verbraucher die Bestätigung verlangen, dass dieser den bei vollständiger Vertragserfüllung eintretenden Verlust seines Rücktrittsrechts zur Kenntnis genommen hat.