JudikaturJustizRS0131735

RS0131735 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2020

Für den Verteidiger gilt der Sorgfaltsmaßstab eines gewissenhaften und umsichtigen Rechtsanwalts, wobei ein der Bewilligung der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden schon bei leichter Fahrlässigkeit vorliegt.

Entscheidungen
4