Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die im Umfang eines monatlichen Zuspruchs von 61 EUR vom 1. 1. bis zum 31. 12. 2010, von 62 EUR vom 1. 1. bis zum 31. 12. 2011 und von 76 EUR vom 1. 1. 2012 bis zum 31. 1. 2013 mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen si…
Text Begründung: Gegenstand dieses Unterhaltsverfahrens sind die Unterhaltsforderungen des Minderjährigen ab 1. 1. 2010; im Rechtsmittelverfahren geht es wegen einer bloßen Teilerledigung durch das Erstgericht nur um die Zeit bis zum 31. 1. 2013. Unstrittig ist, dass der monatliche Unterhaltsanspruch des…
Rechtliche Beurteilung Wie das Rekursgericht zutreffend erkannt hat, bietet das vorliegende Verfahren Anlass zu grundsätzlichen Ausführungen über die richtige und zweckmäßige Formulierung von Beschlüssen über die Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen und vor allem über die Erhöhung von bereits titulierten Unterhaltsansprüch…