JudikaturJustizRS0131552

RS0131552 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2017

Eine Eigenbindung der Eigentümergemeinschaft an ihre Beschlüsse besteht nicht. Sie kann auch einen endgültig wirksamen Beschluss im Wege einer neuerlichen Beschlussfassung widerrufen oder ändern.