RS0131549 – OGH Rechtssatz
RS0131549 – OGH Rechtssatz
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§ 59 Abs 2 BDG normiert eine Ausnahme vom Geschenkannahmeverbot des Abs 1 hinsichtlich orts‑ oder landesüblicher Aufmerksamkeiten von geringem Wert. Die Annahme solcher Vorteile ist einem Beamten daher iSd § 305 Abs 4 Z 1 StGB gesetzlich erlaubt. Die (inhaltsgleiche, subsidiäre) Legaldefinition nicht ungebührlicher Vorteile nach Z 3 (des § 305 Abs 4 StGB) kommt insoweit nicht zur Anwendung.