Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Yusuf Y***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I) und der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (II) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (III) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (IV), Münevver Y***** des Ve…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5, 9 lit a und 11 des § 281 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten gehen fehl. Nach den Feststellungen zu II lehnte Asli Y***** den Ankauf eines Kraftrads ab, wurde aber von Yusuf Y***** durch Versetzen von Schlägen mit Verletzungsfolgen zur Unterfertigung ein…