Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten S***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche und Freisprüche enthält, wurde Mohanad S***** im zweiten Rechtsgang (zum ersten Rechtsgang siehe 15 Os 34/18s) eines Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (B./I./) sowie eines Vergehens der Nötigung nach §§…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 und Z 9 lit b StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Mohanad S*****, die ihr Ziel verfehlt. Soweit die Mängelrüge (Z 5 vierter Fall) kritisiert, die Tatrichter hätten keine hinreichende Begründung dafür angeführt, dass die Drohungen geeigne…