RS0131498 – OGH Rechtssatz
RS0131498 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ersetzt ein Mieter ‑ wenn auch mit Zustimmung des Vermieters ‑ eine im Mietobjekt vorhandene, aber reparaturbedürftige Ölheizung und einen nur mehr eingeschränkt benützbaren Elektro‑Boiler auf eigene Kosten durch eine zentrale Heizungs‑ und Warmwasseraufbereitungsanlage (Gasetagenheizung) und schafft dadurch eine Verbesserung, die für eine Kategorieanhebung relevant wäre, ist diese Anlage nicht mehr „mitvermietet“; damit trifft den Vermieter auch keine Pflicht zur Erhaltung dieser neuen Anlage.