JudikaturJustizRS0131484

RS0131484 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2019

Die Liste der Gründe für eine erlaubte Freiheitsentziehung in Art 5 Abs 1 MRK umfasst nicht die Internierung oder Präventivhaft, wenn keine Absicht besteht, in angemessener Zeit strafrechtliche Anklage zu erheben.

Entscheidungen
3