Spruch Art. 5 Abs. 1 EMRK - Rechtmäßigkeit einer "fürsorgerischen Unterbringung". Zulässigkeit der Beschwerde (einstimmig). Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: € 25.000,– für immateriellen Schaden, € 7.000,– für Kosten und Auslagen (einstimmig).…
Text Begründung: Der 1990 geborene Bf. wurde am 24.11.2011 vom Jugendgericht Lenzburg wegen Mord, schwerer Vergewaltigung und schwerer sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Begleitend ordnete das Gericht als Schutzmaßnahme seine Unterbringung in einer spezialisierten geschlo…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. behauptete eine Verletzung von Art. 5 EMRK (hier: Rechtmäßigkeit der Haft), da seine fürsorgerische Unterbringung zwischen April 2014 und April 2015 nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruht hätte. Außerdem sei er nicht in einer angemessenen Einrichtung im Sinne der K…