Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung „wegen Schuld“ werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die gegen die Anordnung der Unterbringung gerichtete Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Mag. Herwig B***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er in W ***** und andernorts unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf ei…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen aus § 281 Abs 1 Z 1, 3, 4, 5 und 9 lit a StPO ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde des Betroffenen kommt keine Berechtigung zu. Die von der Besetzungsrüge ( Z 1) behauptete Ausgeschlossenheit des Vorsitzenden des Schöffengerichts (§ 43 Abs 1 Z 3 StPO) liegt nicht vor. Diese leitet die Besc…