Spruch Sascha S***** wird für das ihm nach den unberührt bleibenden Schuldsprüchen wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG (I./) und der Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall, Abs 2 SMG (II./) unter Anwendung des § …
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Freisprüche des Angeklagten enthält, wurde Sascha S***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 1 SMG (I./) und mehrerer Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erst…
Rechtliche Beurteilung [3] Die dagegen aus Z 5a, 10 und 11 des § 281 Abs 1 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten schlägt fehl. [4] Die Tatsachenrüge (Z 5a) erschöpft sich darin, die beweiswürdigenden Überlegungen des Schöffensenats, wonach der Angeklagte zwar an Suchtmittel gewöhnt war, aber den Sucht…